Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Marquardsen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 279
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Marquardsen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 279. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Marquardsen (Version vom 16.01.2024)

[279] Marquardsen, Heinrich, Rechtsgelehrter, geb. 25. Okt. 1826 zu Schleswig, studierte in Kiel und Heidelberg die Rechte, habilitierte sich an letzterer Universität als Privatdozent, ward 1857 ordentlicher Professor und folgte 1861 einem Ruf als ordentlicher Professor des deutschen Staatsrechts nach Erlangen, wo er zum Mitglied des bayrischen Abgeordnetenhauses gewählt wurde, dem er noch jetzt angehört. Auch ward er 1868 in Erlangen zum Mitglied des Zollparlaments und seit 1871 bei allen Neuwahlen zum Mitglied des deutschen Reichstags gewählt. In beiden Versammlungen gehörte er zur nationalliberalen Partei. Er schrieb: „Über Haft und Bürgschaft bei den Angelsachsen“ (Erlang. 1852); „Der Trentfall“ (das. 1862); „Das Reichspreßgesetz vom 7. Mai 1874 mit Einleitung und Kommentar“ (Berl. 1875) sowie zahlreiche Abhandlungen in der von ihm mit begründeten „Kritischen Zeitschrift für die gesamte Rechtswissenschaft“. Bests „Grundzüge des englischen Beweisrechts“ gab er in deutscher Bearbeitung heraus (Heidelb. 1851). 1883 begann er mit andern das umfangreiche „Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart“, worin er die Monographie über „Politik“ (Freib. i. Br. 1884) lieferte.