MKL1888:Marinestationen
[253] Marinestationen, allgemeine Seegebiete, in deren Gewässern eine Seemacht zum Schutz ihrer dort lebenden Staatsangehörigen dauernd Schiffe unterhält (stationiert). Das deutsche Küstengebiet ist in 2 M., die der Ostsee und der Nordsee, geteilt. Oberste Behörden derselben sind: das Marinestations-Kommando zu Kiel und das zu Wilhelmshaven. Diesen sind alle in ihrem Bereich liegenden Marine-, technischen und Verwaltungsbehörden, die Werften und Intendanturen jedoch nur in militärischer Beziehung unterstellt. Im übrigen stehen letztere Behörden direkt unter der Admiralität.