Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Manuskript“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 211
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Manuskript. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 211. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Manuskript (Version vom 05.12.2023)

[211] Manuskript (lat.), Handschrift (s. d.); in den Buchdruckereien Bezeichnung aller für den Druck bestimmten Vorlagen, mögen dieselben geschrieben sein oder aus Drucken früherer Auflagen u. dgl. bestehen, in welchem Fall man sie auch als „gedrucktes M.“ bezeichnet. Der Ausdruck „als M. gedruckt“ bedeutet, daß das betreffende Druckerzeugnis nur im Interesse des Verfassers hergestellt ist und nicht allgemein dem Publikum zugänglich wird, so bei Widmungsschriften, Theaterstücken etc., wobei die Bemerkung zugleich den Vorbehalt aller Eigentumsrechte ausdrückt. Bei dramatischen, musikalischen oder dramatisch-musikalischen Werken bedeutet der Zusatz „den Bühnen gegenüber als M. gedruckt“ einen ausdrücklichen Vorbehalt des Rechts der öffentlichen Aufführung. Unbefugter Abdruck eines Manuskripts wird als Nachdruck bestraft (s. Urheberrecht).