MKL1888:Mantelkinder
[204] Mantelkinder (Gürtelkinder), ehedem Bezeichnung für Kinder, welche von Brautleuten vor erfolgter kirchlicher Trauung erzeugt waren; so genannt, weil die Mutter bei der Trauung ihren Mantel über das Kind breiten mußte, durch welchen Akt (Bemäntelung) es Legitimation (s. d.) erhielt.