MKL1888:Manilĭus
[192] Manilĭus, 1) Gajus, röm. Volkstribun 66 v. Chr., setzte gleich nach seinem Amtsantritt eine Lex de libertinorum suffragiis durch (wonach die Freigelassenen über alle Tribus verteilt werden sollten), welche jedoch von den Konsuln wieder aufgehoben ward, brachte dann die Lex de bello Mithridatico (Lex Manilia) in Vorschlag, wodurch Pompejus zur Beendigung des Kriegs gegen Mithridates mit unumschränkter Vollmacht über Verwendung des Heers und der Flotte im Osten ausgestattet werden sollte. Das Gesetz, welches Cicero in der noch vorhandenen Rede „De imperio Cn. Pompeji“ befürwortete, wurde zwar trotz des Widerstandes der Nobilität angenommen, M. selbst aber nach Niederlegung seines Tribunats angeklagt und trotz Ciceros Verteidigung verurteilt.
2) Röm. Dichter unter Augustus und Tiberius, Verfasser eines Gedichts über Astronomie und Astrologie („Astronomica“) in 5 Büchern, das durch Ernst und Gedankengehalt wie durch die Schwerfälligkeit der Darstellung an Lucretius erinnert. Herausgegeben wurde es von Scaliger (Par. 1579, Leiden 1600), Bentley (Lond. 1739) und Jacob (Berl. 1846), teilweise übersetzt von Merkel (2. Aufl., Aschaffenb. 1857). Vgl. Jacob, De Manilio poeta (Lübeck 1832 bis 1836, 5 Tle.).