MKL1888:Manifést
[191] Manifést (lat.), öffentliche Erklärung einer Staatsregierung zur Rechtfertigung ihrer Handlungsweise, wie sie namentlich bei Eröffnung eines Kriegs erlassen zu werden pflegt (Kriegsmanifest); wird auch auf andre öffentliche Kundgebungen angewandt, wie man z. B. von einem Wahlmanifest, welches eine politische Partei erläßt, zu sprechen pflegt. Im Seerecht heißt M. der Frachtbrief über die gesamte Ladung eines Schiffs, in welchem die einzelnen Frachtbriefe auszugsweise zusammengestellt sind.