MKL1888:Mandieren
[182] Mandieren (lat.), auf Schuld m., im Wechselverkehr s. v. w. einen Wechsel zur Deckung von Forderungen auf einen Schuldner ziehen.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 11 (1888), Seite 182 | |||
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[182] Mandieren (lat.), auf Schuld m., im Wechselverkehr s. v. w. einen Wechsel zur Deckung von Forderungen auf einen Schuldner ziehen.