Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Manöver“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 199200
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Manöver. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 199–200. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Man%C3%B6ver (Version vom 28.11.2023)

[199] Manöver, Gefechtsübungen größerer, meist aus allen Waffen zusammengesetzter Truppenkörper im steten Anschluß an das Terrain und in Wechselwirkung mit einem vorhandenen Feind, um die Führer aller Grade und die Truppen in der richtigen Benutzung des Geländes, im Zusammenwirken der verschiedenen Waffen sowie im Erkennen der gegnerischen Maßregeln und im raschen Entschluß zu eignem Handeln auszubilden. Dem M. wird eine bestimmte Gefechtsidee für beide Gegner zu Grunde gelegt, deren Durchführung der das M. Leitende überwacht. Zur Darstellung eines möglichst getreuen Kriegsbildes sind in Preußen durch Friedrich II. die fortschreitenden M. eingeführt und bis in die Gegenwart weiter entwickelt worden, neuerdings noch durch Heranziehung der Feldpioniere und Feldtelegraphie. Diese M. haben nach und nach in allen Heeren Nachahmung gefunden. Die M. zerfallen in folgende Übungen: Exerzieren der Brigade unter Zuteilung von Kavallerie und Artillerie gegen einen markierten Feind; Detachementsübungen, Übungen der Brigaden in Feld- und Vorpostendienst; Feldmanöver der geteilten Division gegeneinander; Divisionsmanöver gegen markierten Feind. Bei Korpsmanövern üben die Divisionen gegeneinander. – Festungsmanöver bezwecken die Übung der Infanterie im Sicherheitsdienst in und vor der Festung. Die Artillerie kommt hierbei wenig zur Geltung, für sie sind die Armierungs- und Belagerungsübungen das, was für die Feldtruppen das M. ist. – Manœuvres de force der Fußartillerie sind Übungen in der Handhabung der Geschütze und Wiederherstellung von Schäden. – [200] Brückenmanöver, Übungen der Pontoniere im Brückenbau, Ab- und Einschwenken von Brückenteilen. – Schiffsmanöver sind alle von der Besatzung eines Kriegsschiffs nach Maßgabe der Manöverrolle, welche jedem einzelnen Mann seine Thätigkeit vorschreibt, an Bord ausgeführte Verrichtungen; im weitern Sinn Gefechtsübungen der zu einem Geschwader vereinigten Kriegsschiffe.