MKL1888:Maîtres des requêtes

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Maîtres des requêtes“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 126
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Maîtres des requêtes. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 126. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Ma%C3%AEtres_des_requ%C3%AAtes (Version vom 26.11.2023)

[126] Maîtres des requêtes (franz., spr. mähtr dä rö́käht, Requetenmeister), im französischen Staatsrat neben den eigentlichen Mitgliedern (Ministern und Staatsräten) vortragende Räte. Die M., nach dem Gesetz vom 24. Mai 1872: 24 an der Zahl, werden vom Präsidenten der Republik ernannt; sie müssen mindestens 27 Jahre alt sein. Sie halten im Conseil d’État Vortrag über die Eingänge minder wichtigen Inhalts und haben in den Angelegenheiten, in denen sie Referenten sind, entscheidende, sonst aber, wie die dem Konseil zugeteilten Auditoren, nur beratende Stimme. In Verwaltungsstreitsachen und bei Kompetenzkonflikten vertritt ein solcher Beamter gleichsam als Staatsanwalt den Standpunkt der Regierung. Das Institut der M. kam früher in der französischen Verwaltung in vielfacher Anwendung vor. Bei den Parlamenten (den obersten Gerichtshöfen) gab es besondere Requetenkammern, welche über die ihnen zugewiesenen Gesuche entschieden. M. hießen früher die Räte zweiter Klasse, welche in der Ministerialinstanz über Bittschriften und Gesuche zu referieren hatten.