MKL1888:Mājor und Minor
[129] Mājor und Minor (lat., „größer“ und „kleiner“) bedeutet in der Logik bald den sogen. Ober- und Unter-, d. h. Subjekts- und Prädikatsbegriff des Schlußsatzes, bald den Ober- und Untersatz des (kategorischen) Schlusses.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 11 (1888), Seite 129 | |||
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[129] Mājor und Minor (lat., „größer“ und „kleiner“) bedeutet in der Logik bald den sogen. Ober- und Unter-, d. h. Subjekts- und Prädikatsbegriff des Schlußsatzes, bald den Ober- und Untersatz des (kategorischen) Schlusses.