MKL1888:Litauisches Recht

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Litauisches Recht“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 835
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Litauisches Recht. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 835. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Litauisches_Recht (Version vom 09.08.2021)

[835] Litauisches Recht, das in dem ehemaligen Großfürstentum Litauen geltende Recht, welches sich auf dem privatrechtlichen Gebiet in den litauischen, weiß- und kleinrussischen Gouvernements bis 1842 erhielt, um damals durch das russische Privatrecht ersetzt zu werden. Dasselbe beruhte im wesentlichen auf den Verordnungen der ehemaligen Großfürsten von Litauen, doch war auch die Verleihung des Magdeburger und des Kulmer Stadtrechts an einzelne Städte auf die Ausbildung des litauischen Rechts von bestimmendem Einfluß. Das erste allgemeine Gesetzbuch war von dem Großfürsten Kasimir IV. 1468 erlassen worden. Im 16. Jahrh. erfolgte eine umfassende Kodifikation des litauischen Rechts (Litauisches Statut), für dessen Gestaltung und Ausbildung übrigens auch das polnische Recht und das eindringende römische Recht mit bestimmend gewesen waren.