Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Lit de justice“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 835
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Lit de justice. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 835. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Lit_de_justice (Version vom 09.08.2021)

[835] Lit de justice (franz., spr. li d’schüstihs, „Gerechtigkeitsbett“), ursprünglich der erhabene Sitz, auf welchem die alten Könige von Frankreich, umgeben von ihren Baronen und Pairs, Gericht zu halten pflegten; später die feierliche Parlamentssitzung, in welcher der König, z. B. bei besonders wichtigen Staatsangelegenheiten, Rechtshändeln der Großen, Mündigkeitserklärungen, persönlich erschien. Als die Parlamente eine politische Gewalt erlangt hatten und dieselbe immer mehr geltend zu machen suchten, bedienten sich die Könige solcher Sitzungen auch, um das von jenen verweigerte Einregistrieren der Edikte, welches die damals übliche Form der Verkündigung der Gesetze war, durchzusetzen. Der Kanzler hielt alsdann den Vortrag, leitete die mündliche Abstimmung, die ohne Diskussion vor sich ging, und befahl einfach im Namen des Königs die Einregistrierung der auf solche Weise zwangsweise durchgesetzten Verordnungen. Ludwig XIV. hielt 1663 ein L. in Reitstiefeln ab, die Reitpeitsche in der Hand. Am bekanntesten wurde das L. von 1787, in welchem der Vorschlag zur Versammlung der Generalstaaten gemacht wurde.