Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Lichtwer“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 768
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Lichtwer. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 768. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Lichtwer (Version vom 07.08.2021)

[768] Lichtwer, Magnus Gottfried, deutscher Dichter, geb. 30. Jan. 1719 zu Wurzen, studierte in Leipzig und Wittenberg die Rechte, habilitierte sich an letzterer Universität als Privatdozent, ward 1751 Regierungsrat, 1763 Kriminal- und Konsistorialrat in Halberstadt, auch Mitglied der Landesdeputation und starb 7. Juli 1783 daselbst. Sein Hauptwerk sind die „Vier Bücher äsopischer Fabeln“ (Leipz. 1748; neue Ausg. von Minor in Kürschners „Deutscher Nationallitteratur“, Bd. 73), die sich durch lebhafte Darstellung, kräftigen Ausdruck und Gesundheit der ihnen zu Grunde liegenden und oft in ein scherzhaftes Gewand gehüllten Moral auszeichnen. Sein Lehrgedicht „Das Recht der Vernunft“ (Leipz. 1758), auf der Wolfschen Philosophie beruhend, ist unbedeutend. Seine „Schriften“ gaben Pott und Cramer heraus (Halberst. 1828).