MKL1888:Licĭtum
[769] Licĭtum (lat.), das Erlaubte; Gebot bei Versteigerungen; licito modo, erlaubterweise.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 10 (1888), Seite 769 | |||
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[769] Licĭtum (lat.), das Erlaubte; Gebot bei Versteigerungen; licito modo, erlaubterweise.