Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Leuterung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 746
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Leuterung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 746. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Leuterung (Version vom 25.09.2023)

[746] Leuterung, ein dem ältern sächsischen Prozeß eigentümliches Rechtsmittel, durch welches Abänderung des Urteils in derselben Instanz gesucht ward, in welcher es gesprochen wurde. Indessen sollte ein andrer Richter als der, welcher das angefochtene Urteil verabfaßte, über die L. erkennen, weshalb auf eine L. meistens die Akten an ein auswärtiges Spruchkollegium versandt wurden. Das moderne Prozeßrecht kennt das Rechtsmittel der L. nicht mehr.