Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Leist“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 673
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Leist. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 673. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Leist (Version vom 04.08.2021)

[673] Leist, Burkard Wilhelm, geistvoller Romanist, geb. 12. Juli 1819 zu Westen im Hannöverschen, studierte Rechtswissenschaft in Göttingen unter Hugo, in Heidelberg unter Thibaut, in Berlin unter Savigny, habilitierte sich 1842 als Privatdozent zu Göttingen und folgte 1846 einem Ruf als ordentlicher Professor des Zivilrechts nach Basel, 1847 nach Rostock, 1853 nach Jena. Ein Anhänger der historischen Schule, vertritt er gleichwohl in eigentümlicher Weise die analytische Methode, indem er darauf ausgeht, die physiologische Seite des Rechts zu untersuchen. Wir nennen von ihm: „Die Bonorum Possessio, ihre geschichtliche Entwickelung und heutige Geltung“ (Götting. 1844–48, 2 Bde.); „Zivilistische Studien auf dem Gebiet dogmatischer Analyse“ (Jena 1854–77, 4 Hefte); „Manzipation und Eigentumstradition“ (das. 1865); „Gräko-italische Rechtsgeschichte“ (das. 1884). Von Glücks „Erläuterung der Pandekten“ bearbeitete er die Bücher 37 und 38 (Erlang. 1870–1879, 5 Tle.), welche auch unter Separattiteln erschienen: „Der römische Erbrechtsbesitz“ (1870), „Das prätorische Erbsystem“ (1873), „Drei erbrechtliche Lehren“ (1875) und „Das römische Patronatrecht“ (1879, 2 Tle.).