MKL1888:Leichenausgrabung

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Leichenausgrabung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Leichenausgrabung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 10 (1888), Seite 650
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia: Exhumierung
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Leichenausgrabung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 650. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Leichenausgrabung (Version vom 20.03.2023)

[650] Leichenausgrabung zu gerichtsärztlichen Zwecken wird angeordnet, wenn der Verdacht auf stattgehabte Verbrechen erst nach der Beerdigung rege wird. Die L. ergibt anatomische Veränderungen an Weichteilen nur in den ersten 1–2 Wochen, da später die Fäulnis alle Formen und Farben verändert. Nach längerer Zeit sind die Leichen mit Schimmel bedeckt, faulig riechend, nach Jahr und Tag oft geruchlos (mumifiziert), die Muskeln und Haut in Fettwachs verwandelt, die Knochen fallen aus ihren Gelenken. Organische Gifte sind ausnahmsweise, Arsenik noch nach 10 Jahren nachweisbar. Vgl. Casper, Gerichtliche Medizin (7. Aufl., Berl. 1882).