Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Leibkompanien“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 646
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Leibkompanien. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 646. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Leibkompanien (Version vom 19.03.2023)

[646] Leibkompanien. Der Oberst eines Landsknechtregiments hatte einen Stab, der ihn in der Ausübung seiner Kommandogeschäfte unterstützen und gegen seine oft sehr übermütigen Untergebenen schützen sollte. Letztere Aufgabe fiel insbesondere den Trabanten (Leibtrabanten) beim Stab zu, aus denen später die L. hervorgingen, deren Chef (im 16. und 17. Jahrh.) der Regimentsinhaber wurde. Dieser bezog auch die Einkünfte dieser Stelle, wurde aber im Dienst vom Kapitänleutnant, der deshalb auch Stabskapitän (seine Kompanie Stabskompanie) hieß, vertreten. Später wurde diese Chefstelle als Ehrenstelle fürstlichen Personen verliehen, und der Landesfürst selbst ward Chef solcher L., Leibeskadrons und Leibregimenter. In diesem Sinn heißen in Deutschland die 1. Kompanie des 1. Garderegiments zu Fuß und das Regiment der Garde du Korps L. Ferner sind die ersten Kompanien der Regimenter Nr. 115–117 und die ersten Eskadrons der Dragonerregimenter Nr. 23 und 24 L., bez. Leibeskadrons; das 3. Bataillon des Regiments Nr. 118 ist Leibbataillon, während die Regimenter Nr. 8, 100, 109 und 115, das bayrische Leibinfanterieregiment, die Husarenregimenter Nr. 1 und 2 und das Kürassierregiment Nr. 1 Leibregimenter heißen. Die österreichische Armee hat nur die Leibgarden (erste Arcieren- [s. d.], die ungarische und die Trabantenleibgarde sowie die Leibgarde-Reitereskadron [s. d.], und die Hofburgwache).