Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Lehnrecht“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 631
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Lehnrecht. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 631. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Lehnrecht (Version vom 18.03.2023)

[631] Lehnrecht, im subjektiven Sinn das einer Person an einer fremden Sache zustehende erbliche Nutzungsrecht, welches ursprünglich vom Eigentümer gegen das Versprechen der Treue verliehen wurde; im objektiven Sinn der Inbegriff der über die Lehnsverhältnisse geltenden Rechtsgrundsätze. Vgl. Lehnswesen.