Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Landwehren“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 473
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Landwehren. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 473. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Landwehren (Version vom 29.02.2024)

[473] Landwehren (Zargen, Gebücke, Gehag, Letzen), die nach römischem Vorbild aus Wall und Graben bestehenden, zum Schutz gegen feindlichen Überfall errichteten Landesbefestigungen in Gegenden, die weder durch Gebirge noch Wasser geschützt waren. Auf dem Kamme mit Hecken und Pfahlwerk besetzt, hatten sie an den Durchgängen hölzerne Gitterthore (Grendel, Serren) mit vorgeschobenen Riegeln, oft hinter denselben kleine Burgen (Wighäuser) als Reduits für die Besatzung. An wichtigen Stellen standen Wurfzeuge auf den Wällen. Mit der Pflicht für Stellung der Wächter an die Grendel war für die Ortschaften auch die Herstellung und Verteidigung der L. verbunden; Beschädigungen der L. aus Mutwillen wurden streng bestraft. Die mit den L. in Verbindung stehenden, weiter rückwärts gelegenen Warten dienten als Auslugtürme, von denen aus das Land durch Feuerzeichen alarmiert wurde. Vgl. Würdinger, Kriegsgeschichte von Bayern etc. (Münch. 1868).