Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Landvogt“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 473
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Landvogt. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 473. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Landvogt (Version vom 29.02.2024)

[473] Landvogt, ehemals ein vom Landesherrn über einen bestimmten Landesbezirk gesetzter Beamter, der die Regierungsgeschäfte zu besorgen hatte. Im Herzogtum Lauenburg erhielt sich dieser Titel für die Distriktsverwaltungsbeamten bis in die neueste Zeit. Landvogtei, der Distrikt des Landvogts. Im frühern Deutschen Reich hießen diejenigen Distrikte Landvogteien, welche dem Kaiser unmittelbar unterstellt waren, aber nicht die Bedeutung von Grafschaften hatten. Noch im 19. Jahrh. waren kaiserliche Statthalter mit dem Titel L. in Hagenau im Elsaß und in Altdorf in Funktion.