Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Landmarschall“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 462
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Landmarschall. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 462. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Landmarschall (Version vom 03.08.2021)

[462] Landmarschall (Landtagsmarschall), in ältern landständischen Verfassungen und noch jetzt in Mecklenburg Titel des bei Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählten Präsidenten; auch ständisches Erbamt (Erblandmarschall) in manchen preußischen Provinzen, mit welchem jedoch eigentliche Amtsfunktionen nicht verbunden sind. In Österreich heißt der Vorsitzende im niederösterreichischen und im galizischen Landtag L.