MKL1888:Landmünze
[462] Landmünze, zur Zeit des alten Deutschen Reichs alle die Münzsorten, welche nicht nach dem Reichsmünzfuß geprägt waren, mithin keine allgemeine Geltung hatten, sondern nur für den Binnenverkehr des Landes, welches sie ausprägte, bestimmt waren. Jetzt wird L. bisweilen die Scheidemünze genannt, weil sie inner Landes bleibt; Landesmünze, die Münze, welche im Land gesetzlichen Umlauf hat.