MKL1888:Landesältester

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Landesältester“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 445
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Landesältester. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 445. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Landes%C3%A4ltester (Version vom 02.02.2023)

[445] Landesältester, in der sächsischen und preußischen Oberlausitz ständischer Beamter, welcher an der Spitze der Kommunalstände steht, und dem die Leitung aller ständischen Geschäfte, namentlich der Vorsitz auf Kommunallandtagen, die Verwaltung des Kommunulvermögens und der amtliche Verkehr mit der Staatsregierung, obliegt. Der Landesälteste wird von den Ständen gewählt und von der Regierung bestätigt; er muß in der Provinz mit einem Rittergut angesessen sein. In Preußen führen diesen Titel auch Mitglieder der Kreistage, welche von der Landschaft mit der Abschätzung der Güter in Bezug auf deren Beleihung mit Pfandbriefen beauftragt sind.