MKL1888:Löning
[572] Löning, 1) Edgar, Staats- und Kirchenrechtslehrer, geb. 14. Juni 1843 zu Paris, besuchte das Gymnasium in Frankfurt a. M., studierte in Bonn, Heidelberg und Leipzig, habilitierte sich 1869 in Heidelberg, war seit 1870 als Beamter im Elsaß, seit 1872 als außerordentlicher Professor in Straßburg thätig, ging 1877 als ordentlicher Professor der Rechte nach Dorpat, 1883 nach Rostock, 1886 nach Halle. Er schrieb: „Die Verwaltung des Generalgouvernements im Elsaß“ (Straßb. 1874); „Geschichte des deutschen Kirchenrechts“ (das. 1878, 2 Bde.); „Die Haftung des Staates für rechtswidrige Handlungen des Beamten“ (Frankf. a. M. 1879); „Lehrbuch des Verwaltungsrechts“ (Leipz. 1884); „Die Gemeindeverfassung des Urchristentums“ (Halle 1888).
2) Richard, Rechtsgelehrter, Bruder des vorigen, geb. 17. Aug. 1848 zu Frankfurt a. M., studierte die Rechtswissenschaft in Heidelberg und Berlin, wo er den Doktorgrad erwarb, habilitierte sich, nachdem er 1870 bis 1874 als Referendar in seiner Vaterstadt und in Bonn thätig gewesen war und den deutsch-französischen Krieg mitgemacht hatte, 1875 an der Universität Heidelberg, wurde 1878 daselbst außerordentlicher und 1882 ordentlicher Professor in Jena. Er schrieb: „Quid statuendum sit de eo qui condemnatus in crimen reciderit?“ (Teil 1, Berl. 1869); „Der Vertragsbruch im deutschen Recht“ (Straßb. 1876); „Der Reinigungseid bei Ungerichtsklagen im deutschen Mittelalter“ (Heidelb. 1880); „Die Widerklage im Reichszivilprozeß“ (Berl. 1881); „Grundriß zu Vorlesungen über deutsches Strafrecht“ (Frankf. 1885); „Die strafrechtliche Haftung des verantwortlichen Redakteurs“ (Jena 1889); „Über die Begründung des Strafrechts“ (das. 1889).