MKL1888:Kriegskosten
[213] Kriegskosten, die Kosten, welche durch die Mobilmachung des Heers, die Unterhaltung desselben während des Kriegs und seine Abrüstung nach beendetem Krieg sowie durch die Armierung und Desarmierung der Festungen, durch Transporte, Unterhaltung von Kriegsgefangenen, endlich durch die Instandsetzung und Neubeschaffung (Retablissement) des im Krieg zerstörten und verbrauchten Materials mehr entstehen, als das Heer im Frieden braucht. In den Friedensverträgen fordert meist der Sieger vom Besiegten die Bezahlung der K. oder eines Teils derselben als eine der Friedensbedingungen. Die K. betrugen 1866 für Preußen 282, 1870/71 für Deutschland 1024 Mill. Mk.