MKL1888:Kriegs- und Domänenkammern

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kriegs- und Domänenkammern“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 221
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Kriegs- und Domänenkammern. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 221. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kriegs-_und_Dom%C3%A4nenkammern (Version vom 21.01.2023)

[221] Kriegs- und Domänenkammern, Name der Provinzialbehörden im Königreich Preußen seit der Reorganisation der Verwaltung durch Friedrich Wilhelm I. (1723); sie gingen aus der Verschmelzung der Kriegskommissariate, welche die für die Bedürfnisse der Armee bestimmten Steuern und Abgaben, und der Amtskammern, welche die Domänen etc. zu verwalten hatten, hervor, standen unter der Leitung des General-Oberfinanz-, Kriegs- und Domänendirektoriums (Generaldirektoriums) und bestanden bis zu der großen Verwaltungsreform durch Stein und Hardenberg (1808). Regierung dagegen war in jener Zeit der Name der Provinzialgerichtshöfe.