Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Krankenträger“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 10 (1888), Seite 158
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Krankenträger. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 158. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Krankentr%C3%A4ger (Version vom 17.01.2023)

[158] Krankenträger, Mannschaften, welche im Feld einen Bestandteil der Sanitätsdetachements bilden und unter dem Befehl des Detachementskommandeurs Verwundete auf dem Schlachtfeld aufzusuchen, zu laben und nach dem Hauptverbandplatz zu transportieren haben. Sie sollen den Verwundeten Gepäck nebst Waffen abnehmen, die beengenden Kleidungsstücke lösen, auch in Abwesenheit des Arztes die erste Hilfe leisten. Sie haben auch Transporte Verwundeter und Kranker in die Feldlazarette etc. zu begleiten sowie in Zeiten der Ruhe Krankendienste in den Lazaretten zu leisten. Die K. stehen unter dem Schutz der Genfer Konvention und tragen die weiße Binde mit dem roten Kreuz, während die aus der Truppe entnommenen, nicht zum Sanitätskorps im engern Sinn gehörenden Hilfskrankenpfleger nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention stehen und eine rote Armbinde tragen.