MKL1888:Kour
[128] Kour (franz. cour, spr. kuhr), Hof, die Versammlungen bei Hof, um seine Aufwartungen zu machen. Daher K.-Tage, Tage, an denen dergleichen Versammlungen stattfinden; kourfähig, Bezeichnung derjenigen Personen, welche dabei zur Vorstellung erscheinen dürfen. Im Französischen bedeutet K. auch s. v. w. Gerichtshof; Cours d’amour, Minnehöfe (s. d.).