MKL1888:Kouponsteuer
[128] Kouponsteuer, Besteuerung der Zinskoupons von Schuldtiteln. Dieselbe läßt sich als Ertrags- oder partielle Einkommensteuer rechtfertigen, wenn sie als Teil einer Kapitalrentensteuer dazu dient, unbelastete Einkommensteile in gleicher Weise wie andre zu treffen. Ist sie dagegen singulärer Natur, oder ist der Steuerfuß für dieselbe zu hoch bemessen, so kommt sie einer einseitigen Herabsetzung der Zinsen gleich. Die Durchführung dieser Besteuerung ist eine einfache und wohlfeile bei öffentlichen Wertpapieren.