MKL1888:Kopialĭen
[68] Kopialĭen (lat.), die Gebühren, welche für eine gefertigte Abschrift (pro copia), z. B. von einer Behörde, einem Anwalt, berechnet werden.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 10 (1888), Seite 68 | |||
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[68] Kopialĭen (lat.), die Gebühren, welche für eine gefertigte Abschrift (pro copia), z. B. von einer Behörde, einem Anwalt, berechnet werden.