MKL1888:Kompeténzkonflikt
[997] Kompeténzkonflikt, die zwischen verschiedenen Behörden in einem gegebenen Fall bestehende Differenz über die Frage, vor welche Behörde die betreffende Sache gehöre. Behauptet in einem solchen Fall jede der verschiedenen Behörden ihre Zuständigkeit, so liegt ein positiver K. vor, während man von einem negativen K. spricht, wenn jede von den beteiligten Behörden sich für unzuständig erklärt (s. Zuständigkeit).