Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kommandīte“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 9 (1887), Seite 980
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Kommandīte. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 980. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kommand%C4%ABte (Version vom 16.01.2023)

[980] Kommandīte (franz.), Filialgeschäft, Zweigetablissement, Zweigniederlassung einer kaufmännischen Firma. Die K. muß nach dem deutschen Handelsgesetzbuch sowohl bei dem Gericht der Hauptniederlassung als bei dem der Zweigniederlassung zum Eintrag ins Handelsregister angemeldet werden, und zwar setzt der Eintrag der K. den der Hauptniederlassung voraus, gleichviel ob es sich um eine Einzelfirma oder um eine Handelsgesellschaft handelt. K. bedeutet auch s. v. w. Kommanditgesellschaft (s. d.).