MKL1888:Kapitulantenschulen

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kapitulantenschulen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 9 (1887), Seite 486
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Kapitulantenschulen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 486. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kapitulantenschulen (Version vom 25.07.2021)

[486] Kapitulantenschulen, durch Kabinettsorder vom 2. Nov. 1877 errichtete Schulen bei den Truppenteilen, die von sämtlichen Unteroffizieren besucht werden müssen, zu denen aber nur diejenigen Mannschaften kommandiert werden dürfen, die sich zum Weiterdienen verpflichten, also kapitulieren (s. Kapitulation). In ihnen werden zwei Stufen gebildet: durch den Unterricht in der ersten sollen die Kapitulanten die zur Erfüllung ihrer militärischen Dienstpflicht erforderlichen Schulkenntnisse erhalten; in der zweiten Stufe sollen sie die allgemeine Schulbildung erlangen, die von den Feldwebeln gefordert werden muß, und deren sie bedürfen, um die den versorgungsberechtigten Militärpersonen vorbehaltenen Zivilstellen ausfüllen zu können. Der Unterricht wird von Offizieren des Regiments (ausnahmsweise von befähigten Unteroffizieren) und von Zivillehrern erteilt; Schulzeit ist vom 1. Okt. bis 1. April. Wenn das ganze Regiment in Einer Garnison steht, wird für dasselbe nur Eine Kapitulantenschule eingerichtet. Es können aber auch verschiedene Truppenteile, selbst verschiedene Waffen, einer Garnison gemeinschaftlich eine Schule einrichten. Bei der Artillerie, den Pionieren und dem Eisenbahnregiment dürfen noch weitere der Waffe entsprechende Unterrichtsgegenstände zu den obigen hinzutreten. Vgl. v. Wedell, Leitfaden für den Unterricht auf der Kapitulantenschule (6. Aufl., Berl. 1885).