Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Juniorāt“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 9 (1887), Seite 319
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Juniorāt. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 319. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Junior%C4%81t (Version vom 15.01.2023)

[319] Juniorāt (lat.), die bei Familienfideikommissen, Stamm- und auch bei Bauerngütern vorkommende Successionsordnung, wonach unter den gleich nahen erbfolgefähigen Agnaten stets der jüngste zur Erbfolge berufen wird und insbesondere der jüngste Sohn das Gut zu übernehmen hat.