MKL1888:Itio in partes
[106] Itio in partes (lat.), das „Auseinandertreten“ der verschiedenen Parteien; eine Art der Abstimmung, die namentlich auf dem frühern deutschen Reichstag in Religionssachen, wenn Katholiken und Protestanten getrennt stimmten, stattfand; s. Jus eundi in partes.