Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Intendantūr“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 8 (1887), Seite 993
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Intendantūr. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 993. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Intendant%C5%ABr (Version vom 14.01.2023)

[993] Intendantūr, militär. Verwaltungsbehörde, deren Aufgabe die Versorgung der Truppen mit allen materiellen Bedürfnissen außer Waffen und Munition ist. In Deutschland besteht bei jedem Armeekorps eine Korps-, bei jeder Division eine Divisionsintendantur. An der Spitze der erstern steht ein Korpsintendant, welcher direkt dem Militär-Ökonomiedepartement des Kriegsministeriums unterstellt ist. Die Vorstände der Divisionsintendanturen sind ihm untergeordnet, sonst selbständig in ihrem Geschäftsbereich. Diese Behörden sind hinsichtlich der militärischen Anordnungen den kommandierenden Generalen, resp. Divisionskommandeuren unterstellt. Den Geschäften nach ist jede Korpsintendantur eingeteilt in vier Sektionen und zwar für 1) Kassen- und Etatswesen, also Geldverpflegung der Truppen und Rechnungslegung; 2) Naturalverpflegungs-, Reise- und Vorspannangelegenheiten; ihr liegt das Abschließen von Kontrakten über Lieferung von Mehl, Brot, Furage etc. in den Garnisonen, der Biwak- und Marschbedürfnisse ob nebst der Kontrolle der Proviantämter, Magazine, Bäckereien etc. im Korpsbereich; 3) Servis- und Lazarettwesen, besorgt die Unterbringung der Truppen, die Einrichtung, Erhaltung und Ausstattung der Dienstwohnungen, Kasernen, Lazarette, Schießplätze etc.; 4) Bekleidungs- und Trainangelegenheiten, beschafft und überwacht die Friedens- und Feldausrüstung der Truppen. Bei den Divisionen befaßt sich die I. im Frieden nur mit dem Kassen- und Bekleidungswesen der Truppen, die Geschäfte der andern Sektionen sind für den Korpsbereich vereinigt. Bei der mobilen Armee wird die gesamte Ökonomie von einem Generalintendanten als Stellvertreter des Militär-Ökonomiedepartements geleitet; ihm sind die Armeeintendanten der gesondert operierenden Armeen unterstellt. Bei jedem Armeekorps steht ein Feldintendant, dem die Feldintendanturen der Divisionen, der Korpsartillerie, die Kriegskasse, Feldproviantämter, das Feldbäckereiamt, die Feldlazarette und die Feldpost, letztere beiden jedoch nur in Verwaltungsangelegenheiten, untergeordnet sind.