Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Integrāl“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 8 (1887), Seite 992
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Integrāl. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 992. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Integr%C4%81l (Version vom 14.01.2023)

[992] Integrāl (lat.), ein Ganzes ausmachend, für sich bestehend (s. Integralrechnung); Integralen, die 21/2proz. Schuldtitel der holländischen Staatsschuld. In den Niederlanden wurde 1814 die auf 1/3 reduzierte Schuld wieder in ihrem vollen Betrag hergestellt, hiermit jedoch zugleich eine neue Anleihe in Verbindung gesetzt mit der Bedingung, daß 2/3 der damaligen Schuld für jetzt noch unverzinslich sein (die sogen. ausgestellte oder tote Schuld, dette différée) und hiervon jährlich ein Teil in die verzinsliche oder aktive Schuld einrücken sollte, so wie von dieser eine gleiche Summe getilgt würde. Die Obligationen der damals gebildeten wirklichen Schuld heißen Integralen. Für die ausgestellte Schuld wurden zweierlei Papiere ausgegeben, Certifikate und Losbillets (Kansbillet, Kanzen), in denen das Verlosen der zum Zinsgenuß gelangenden Nummern erfolgte. – Integrale Staatsschuld, s. v. w. fundierte Staatsschuld.