MKL1888:Intérnum
[1001] Intérnum (lat., „das Innere“), ein Gebiet, welches einer bestimmten Person, Körperschaft, Behörde etc. vorbehalten und Dritten gegenüber abgeschlossen ist. So spricht man z. B. davon, daß eine Angelegenheit, welche unter Ausschluß der Öffentlichkeit im Schoß einer Gemeindevertretung behandelt wird, ein I. derselben sei; die Beilegung von Differenzen unter den Mitgliedern eines Kollegiums ist ein I. dieser Behörde u. dgl.