MKL1888:Inkulpāt
[960] Inkulpāt (neulat.), früher übliche Bezeichnung für den Angeschuldigten, Angeklagten im Untersuchungsprozeß; inkulpieren, anschuldigen, bezichtigen; Inkulpation, An- oder Beschuldigung.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 8 (1887), Seite 960 | |||
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[960] Inkulpāt (neulat.), früher übliche Bezeichnung für den Angeschuldigten, Angeklagten im Untersuchungsprozeß; inkulpieren, anschuldigen, bezichtigen; Inkulpation, An- oder Beschuldigung.