MKL1888:Inkameration
[958] Inkameration (mittellat.), die Einziehung von Gütern für den Fiskus, das Zuziehen eines Vermögensstücks zum Kammergut oder zur Domäne; im Lehnrecht s. v. w. Konsolidation (s. Lehnswesen).
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 8 (1887), Seite 958 | |||
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[958] Inkameration (mittellat.), die Einziehung von Gütern für den Fiskus, das Zuziehen eines Vermögensstücks zum Kammergut oder zur Domäne; im Lehnrecht s. v. w. Konsolidation (s. Lehnswesen).