Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Indikation“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 8 (1887), Seite 920921
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Indikation. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 920–921. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Indikation (Version vom 13.03.2024)

[920] Indikation (lat., „Anzeige“, Heilanzeige), das Motiv für die ärztliche Heilthätigkeit (Therapie). Nachdem die Diagnose einer Krankheit gestellt ist, tritt die Frage auf, welches Verfahren in dem bestimmten Fall indiziert, d. h. angezeigt, ist, und je nachdem sich die Behandlung gegen die Krankheitsursache oder nur gegen einzelne Symptome richtet, unterscheidet man 1) die ursachliche I. (Indicatio causalis), 2) die symptomatische I. (I. symptomatica). Das Ziel der Behandlung sollte eigentlich immer in der Bekämpfung der Krankheitsursachen liegen, es sollte also stets nach einer ursachlichen I. kuriert werden; da aber das Grundleiden oft nicht zu beseitigen ist, so bleibt nur das Einschreiten gegen einzelne besonders lästige Symptome, quälenden Husten, Schmerzen, Fieber etc., übrig (vgl. Therapie). Ist eins der Symptome so heftig, daß seine Fortdauer unmittelbar das Leben bedroht, so liegt 3) eine Indicatio vitalis vor, die jeder andern natürlich voransteht. Leidet z. B. ein Kind an Bräune und droht zu ersticken, so ist sofort die Luftröhre zu eröffnen und die augenblickliche Gefahr damit zu beseitigen, erst später kann der ursachlichen I. genügt werden. Liegt ein Motiv vor, eine bestimmte Behandlung zu unterlassen, so ist dies eine Kontraindikation („Gegenanzeige“). Das Opium und Morphium ist z. B. bei Kindern unter allen Umständen kontraindiziert, auch wenn heftige Schmerzen oder Unruhe dringend dazu auffordern, da selbst kleine Gaben äußerst giftig wirken. Bei entkräfteten [921] Personen sind im Fieber Blutentziehungen, bei Herzfehlern tiefe Chloroformnarkosen kontraindiziert.