MKL1888:In erster Hand
[941] In erster Hand, von Waren s. v. w. im Besitz dessen, der sie zuerst in den Handel bringt.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 8 (1887), Seite 941 | |||
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[941] In erster Hand, von Waren s. v. w. im Besitz dessen, der sie zuerst in den Handel bringt.