MKL1888:In effīgĭe
[941] In effīgĭe (lat.), im Bildnis; i. e. gehenkt oder verbrannt werden, ehedem eine urteilsmäßige Exekution, bei welcher das Bildnis des abwesenden Verbrechers an den Galgen gehängt oder öffentlich verbrannt, ja sogar geköpft wurde.