Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Imperātor“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 8 (1887), Seite 903
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Imperātor. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 903. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Imper%C4%81tor (Version vom 10.01.2023)

[903] Imperātor (lat.), eigentlich „Oberbefehlshaber“, wurde im alten Rom in der Zeit der Republik von den Heerführern entweder auf Senatsbeschluß oder auch, wenn sie nach einem erfochtenen Sieg durch Zuruf der Truppen damit begrüßt worden waren, als den übrigen Namen nachgesetzter Titel gebraucht, jedoch nur so lange, als sie den Oberbefehl (das Imperium) wirklich führten. Auch von den Kaisern wurde der Titel noch in derselben Weise angenommen. Von diesen wurde aber der Titel außerdem noch in einer andern Weise geführt. Nachdem er nämlich Julius Cäsar auf Lebenszeit und mit der Befugnis, ihn auf seine Nachkommen zu vererben, verliehen worden war, wurde er von den nachfolgenden Kaisern, obgleich er eigentlich nur die oberste Militärgewalt ausdrückte, neben andern Titeln zur Bezeichnung ihrer kaiserlichen Würde überhaupt gebraucht, in diesem Sinn aber den übrigen Namen und Titeln in der Regel vorangestellt. Daher wurden mit dem Wort I. die Kaiser überhaupt bezeichnet, so daß es in seinen Ableitungen (empereur, emperor etc.) bei den romanischen Nationen und bei den Engländern noch heute den Kaisertitel bildet.