Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Holzschuher“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 8 (1887), Seite 685686
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Holzschuher. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 685–686. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Holzschuher (Version vom 26.04.2021)

[685] Holzschuher (von Harrlach), Rudolf Christoph Karl Siegmund, Freiherr, geachteter Jurist, geb. 22. Jan. 1777 in der damaligen freien Reichsstadt Nürnberg aus altem Patriziergeschlecht, studierte in Altdorf und Jena die Rechte, widmete sich dann in seiner Vaterstadt der Advokatur und wurde 1802 zum Syndikus, 1805 zum Ratskonsulenten ernannt. Nach dem Übergang Nürnbergs an die Krone Bayern (1806) bewirkte er die Erhebung der Nürnberger Staatsschuld [686] zu einem integrierenden Teil der bayrischen Landesschulden, welche durch Gesetz vom 22. Juli 1819 zu stande kam. Seit 1825 wiederholt Landtagsabgeordneter, trat er mit Entschiedenheit für Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Zivilrechtspflege ein, wovon auch sein „Versuch vergleichender Gesetzeskritik des französischen mündlichen und gemeinen deutschen schriftlichen Zivilprozesses“ (Nürnb. 1831) Zeugnis ablegt. Sein Hauptwerk, welches einen bleibenden Wert erlangt hat, ist: „Theorie und Kasuistik des gemeinen Zivilrechts“ (Leipz. 1843–54, 3 Bde.; 2. Aufl. 1856–58; 3. Aufl., besorgt von Joh. Em. Kuntze, 1863–64). Er starb 20. Juli 1861.