MKL1888:Himmelfahrtsfest
[548] Himmelfahrtsfest (Ascensio Domini, daher franz. l’Ascension, engl. Ascension-day), bewegliches Fest der christlichen Kirche, welches immer auf den 40. Tag nach Ostern fällt. Eine Angabe der apostolischen Konstitutionen (VIII, 33) gilt als ältestes Zeugnis für die Feier desselben. Zur Zeit des heil. Augustin war es, wie dieser sagt, allenthalben bekannt, und von Gregor von Nyssa, Chrysostomos, Epiphanius u. a. besitzen wir am H. gehaltene Homilien. Während des Mittelalters hatten sich allerlei possenhafte Gebräuche eingeschlichen, welche der Würde des Festes Eintrag thaten. In Venedig beging man an diesem Tag bis zum Jahr 1797 das Fest der Vermählung des Dogen mit dem Adriatischen Meer, welches den Anfang zu der berühmten Sensa oder Messe bildete, mit welcher eine Art Karneval verbunden war. In der katholischen Kirche wird bei dem Hochamt, welches zur Feier dieses Tags celebriert wird, nach dem Absingen des Evangeliums die Osterkerze ausgelöscht, weil der auferstandene Jesus an diesem Tag von der Erde schied. Bei den Protestanten wird das Fest durchgängig als ein ganzer Feiertag angesehen. Unter König Friedrich II. ward es in Preußen zwar abgeschafft, unter Friedrich Wilhelm II. aber wieder eingeführt. – Die römisch-katholische Kirche feiert jährlich am 15. Aug. auch das Fest der Himmelfahrt Mariä, s. Maria 1).