MKL1888:Hereditas
[417] Hereditas (lat., Heredität), Erbschaft; im objektiven Sinn die Gesamtheit des beim Tod jemandes vorhandenen Vermögens, also der Inbegriff der Aktiva und Passiva; subjektiv (im prätorischen Recht bonorum possessio) der Eintritt jemandes in die objektive h., auch das Recht, Erbe (heres) zu werden; h. jacens, „liegende Erbschaft“, die Hinterlassenschaft eines Verstorbenen, bevor die Erben ermittelt sind und die Erbschaft angetreten haben; cura hereditatis jacentis, die unter richterlicher Aufsicht stehende Verwaltung einer liegenden Erbschaft. In der Physiologie ist Heredität s. v. w. Erblichkeit (s. d.).