MKL1888:Hepp
[390] Hepp, Ferdinand Karl Theodor, Kriminalist, geb. 10. Dez. 1800 zu Altona, ward 1825 Privatdozent in Heidelberg, zu Anfang des Jahrs 1833 Professor der Rechte in Bern, doch schon gegen Ende d. J. als Professor des Kriminalrechts nach Tübingen berufen; starb 3. März 1851 im Wildbad. Er schrieb: „Versuche über einzelne Lehren der Strafrechtswissenschaft“ (Heidelb. 1827); „Kritische Darstellung der Strafrechtstheorien“ (das. 1829); „Über die Zulässigkeit der Todesstrafe“ (Tübing. 1836); „Kommentar über das neue württembergische Strafgesetzbuch“ (das. 1839–43, 3 Bde.); „Darstellung und Beurteilung der deutschen Strafrechtssysteme“ (Heidelb. 1843–1845, 2 Abtlgn.); „Die politischen und unpolitischen Staatsverbrechen“ (Tübing. 1846).