MKL1888:Hauptschuldverschreibung
[217] Hauptschuldverschreibung, namentlich bei standesherrlichen Anleihen die Schuldurkunde, welche der Schuldner ausstellt, und welche gerichtlich oder bei dem die Anleihe negoziierenden Bankhaus deponiert wird, und auf Grund deren die Partialobligationen ausgestellt werden.