MKL1888:Hauptschuldverschreibung

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Hauptschuldverschreibung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Hauptschuldverschreibung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 8 (1887), Seite 217
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia:
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Hauptschuldverschreibung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 217. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Hauptschuldverschreibung (Version vom 30.09.2024)

[217] Hauptschuldverschreibung, namentlich bei standesherrlichen Anleihen die Schuldurkunde, welche der Schuldner ausstellt, und welche gerichtlich oder bei dem die Anleihe negoziierenden Bankhaus deponiert wird, und auf Grund deren die Partialobligationen ausgestellt werden.